Eulenspiegel Cup

Turnieranmeldung

NTV-Turnierkalender 2011

 

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Kreismeisterschaften (§ 30)

  1. An den Kreismeisterschaften sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, die von einem Verein im Bereich des veranstaltenden Kreises gemeldet werden und nicht für einen Verein außerhalb des Kreises Punktspiele bestreiten. Meldeberechtigt für die Bezirksmeisterschaften sind bei Erwachsenen nur die jeweiligen Vereine bzw. bei Jugendlichen die zuständigen Kreise.
  2. Spieler, die mehreren Vereinen angehören, dürfen in der Freiluft bzw. Hallensaison nur an einer Kreis- und Bezirksmeisterschaft teilnehmen.

Durchführung von Meisterschaften/Turnieren (§ 31)

  1. Die in den §§ 30 aufgeführten Meisterschaften sollten terminlich in folgender Reihenfolge ausgetragen werden:
               - Kreismeisterschaften
               - Bezirksmeisterschaften
               - NTV-Meisterschaften.
  2. Die Spieltermine der unter Ziffer 1 aufgeführten offiziellen Meisterschaften gelten als Sperrtermine für alle sonstigen Turnierveranstaltungen gemäß der DTB-Turnierordnung.
  3. Hinsichtlich der Zustimmung zu den Turnierveranstaltungen gilt ebenfalls die DTB-Turnierordnung.
  4. Die Ausschreibung von Turnierveranstaltungen (gemäß Vorgabe des NTV) ist vor Veröffentlichung dem NTV bzw. dem zuständigen Bezirkssportwart zur Genehmigung einzureichen.

C. Jugendordnung

§ 32 Allgemeines (§ 32)

Die §§ 1–31 der Wettspielordnung sind sinngemäß auf alle Wettbewerbe der Jugend anzuwenden, soweit nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen hierzu Erweiterungen oder Abweichungen festgelegt werden.

Altersklassen (§ 33)

  1. Jugendlicher ist, wer am 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  2. Einzelwettbewerbe: Junioren, Juniorinnen in seiner/ihrer Altersklasse ist ein Spieler/ eine Spielerin, der/die in

                   a) U 18 das 18. Lebensjahr (18 und jünger)
                   b) U 16 das 16. Lebensjahr (16 und jünger)
                   c) U 14 das 14. Lebensjahr (14 und jünger)
                   d) U 12 das 12. Lebensjahr (12 und jünger)
                   e) U 10 das 10. Lebensjahr (10 und jünger)

am 31.12. des Vorjahres noch nicht vollendet hat.

Soweit Meisterschaften (gemäß § 45 WSpO) in der Zeit zwischen dem 01.10. und dem 31.12. eines jeden Jahres stattfinden, haben Jugendliche der U 16 – U 10, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt im letzten Jahr ihrer jeweiligen Altersklasse befinden, bereits in der Altersklasse zu starten, die für sie jeweils im Folgejahr gilt.
Jugendliche U 18, die sich zu diesem Zeitpunkt im letzten Jahr ihrer Altersklasse befinden, sind an Meister-schaften in der v.g. Zeit nicht mehr teilnahmeberechtigt.

Jugendschutzbestimmungen (§ 46)

Jugendliche der U 12 und U 10 haben Anspruch auf 5 Minuten Pause nach dem ersten Satz und 10 Minuten Pause nach dem zweiten Satz; dies gilt auch, wenn sie bei den Mannschaftswettbewerben höherer Alters-klassen eingesetzt werden.

 

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